Impressum & AGB

Otto Reimers Metallbauschlosserei GmbH

Steinstraße 70
21502 Geesthacht

HRB: 0134
Steuernummer: 27-089-10837

Tel. 04152 / 2538
Fax 04152 / 704 34

Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten von dem Besteller als angenommen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen worden sind.

Angebote, Angebotsunterlagen und Muster

Kostenanschläge und Angebote sind für die Dauer von 20 Kalendertagen verbindlich. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichte und Maßangaben, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

Eigenschaften der Ware gelten nur dann als zugesichert, wenn diese ausdrücklich in einem schriftlichen Angebot oder in einer schriftlichen Auftragsbestätigung anerkannt worden sind. Handelsüblich zulässige oder technisch unvermeidbare Schwankungen in Beschaffenheit und Ansehen der Ware berechtigen nicht zur Mängelrüge.

An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrecht vor.

Alle Muster sind nur unverbindliche Anschauungsstücke, die den annähernden Charakter der Ware zeigen.

Auftragserteilung

Aufträge gelten erst dann als zustande gekommen, wenn der Lieferer die Bestellung schriftlich, daß gilt auch für durch Vertreter vermittelte Aufträge.

Der Liefere haftet grundsätzlich nicht für Fehler, die sich aus den vom Besteller eingereichten Unterlagen (z.B. Zeichnungen) oder durch ungenaue bzw. mündliche Angaben ergeben.

Preise

Die Preise gelten jeweils ab Werk, und zwar grundsätzlich ohne Fracht- bzw. Versandkosten und Verpackung.

Die Preise verstehen sich einschließlich der Mehrwertsteuer in der bei Vertragsabschluß gesetzlich bestimmten Höhe.

Treten nach Ablauf von vier Monaten nach Vertragsabschluß Preiserhöhungen bei Waren oder Leistungen ein, verpflichten sich die Vertragsparteien über die eingetretenen Erhöhungen bei Material- oder Lohnkosten erneut zu verhandeln. Diese zeitliche Einschränkung von vier Monaten entfällt, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist oder Dauerschuldverhältnisse vorliegen.

Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für Stemm-, Verputz-, Erdarbeiten und dergleichen. Die Preise verstehen sich für normale Arbeitszeit und Arbeitsleistungen. Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeiten unter erschwerten Bedingungen werden die entsprechenden Zuschläge auf den Effektivlohn aufgeschlagen.

Zahlung

Falls nicht anders vereinbart gelten folgende Zahlungsbedingungen:

Ein Drittel bei Auftragserteilung, ein Drittel bei Montage- bzw. Fertigungsbeginn, ein Drittel bei Rechnungslegung – in bar bzw. bargeldlos durch Überweisung -, ohne jeden Abzug.

Zahlungsverzug hat Zurückhaltung der Lieferung zur Folge (§§ 273, 320 BGB)

Schecks oder Wechsel gelten erst nach Einlösung als Erfüllung, die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.

Der Besteller als Schuldner einer Geldforderung kommt 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug. Eine Geldschuld ist während des Verzuges für das Jahr mit 5 % Punkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes zu verzinsen.

Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten

Soweit der Lieferer dem Besteller nach Eintritt des Verzuges eine angemessenen Frist mit der Erklärung bestimmt, daß er die Annahme der Leistung nach Ablauf der Frist ablehne, so ist er zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Er ist sodann auch berechtigt, alle arbeiten einzustellen und Schadenersatzansprüche zu stellen.

Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch den Zahlungspflichtigen werden sämtliche offenstehenden Forderungen sofort fällig.

Bei einem Zahlungsverzug sind Mahngebühren in Höhe von DM 10,– für die erste und DM 20,– für jede weitere Mahnung zu vergüten.

Lieferung und Montage

Lieferung ab Werk erfolgt stets auf Gefahr des Empfängers.

Gerüste, Strom- und Wasseranschlüsse sind bauseits zu stellen.

Der Auftraggeber kann die Einhaltung der vereinbarten Ausführungsfrist bzw. Liefertermine nur insofern verlangen, als er sämtliche erforderlichen Unterlagen beigebracht hat, ein ungehinderter Montagebeginn an der Baustelle gewährleistet und die vereinbarte Zahlung gem. Ziffer 5 beim Liefere eingegangen ist.

Verzögern sich Aufnahmen, Forderung oder Abschluß der arbeiten aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, wird der Lieferer insoweit von der Verpflichtung der Einhaltung von vereinbarten Lieferterminen frei.

Schafft der Auftraggeber auf Verlangen des Lieferers nicht unverzüglich Abhilfe, so kann dieser Schadenersatz verlangen bzw. dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen und erklären, daß er nach fruchtlosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten werde. Für den Fall der Auflösung des Vertrages steht dem Liefer Anspruch auf Ersatz aller ihm bisher entstandenen Aufwendungen zu. Fälle höherer Gewalt (z.B. Arbeitskämpfe sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse) im Betrieb des Lieferes oder eines seiner Unterlieferanten entbinden den Liefere von der Einhaltung der Lieferfrist bzw. berechtigen ihn, für den Fall, daß die Lieferung oder Leistung unmöglich wird, vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.

Erwächst dem Auftraggeber Schaden wegen einer Verzögerung, die der Lieferer zu vertreten hat, so ist der Auftraggeber berechtigt, eine Entschädigung zu verlangen.

Abnahme

Die Abnahme der Lieferungen und Leistungen hat nach angezeigter Fertigstellung unverzüglich zu erfolgen. Dies gilt auch für in sich abgeschlossenen Teilleistungen oder -lieferungen.

Hat der Auftraggeber die Lieferung oder Leistung bzw. einen Teil davon in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von sieben Kalendertagen als erfolgt.

Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

Gewährleistung

Die Geltendmachung offensichtlicher Mängel nach erfolgter Abnahme ist ausgeschlossen.

Andere Mängelrügen unterliegen den gesetzlichen Fristen bzw. denen der VOB, sofern diese Vertragsgrundlage ist.

Vorher und ohne Zustimmung des Lieferes vorgenommene Veränderungen an Lieferungen oder Leistungen schließen jeden Rechtsanspruch auf Mängelbeseitigung aus. Dem Lieferer muß Gelegenheit zur Prüfung an Ort und Stelle gegeben werden.

Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt kostenlose Nachbesserung innerhalb angemessener Frist. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) oder Wandlung (Rücktritt vom Vertrag) verlangt werden.

Bei Instandsetzungsarbeiten übernimmt der Lieferer eine Gewährleistung nur für die von ihm ausgeführten Lieferungen und Leistungen. Für Schäden an Lieferungen oder Leistungen des Lieferers, die von nachfolgenden Bauhandwerkern verursacht worden sind, wird keine Gewährleistung übernommen.

Die Haftung für Mängel, deren Beseitigung ohne unsere Zustimmung von einem Dritten versucht oder ausgeführt ist, wird ausgeschlossen.

Schadenersatz

Die Haftung des Lieferers richtet sich ausschließlich nach diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche – auch Schadenersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch den Lieferer, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Eigentumsvorbehalt

Die Lieferungen oder Leistungen bleiben bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag Eigentum des Lieferers.

Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstückes geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine dem Lieferer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurückzuübertragen.

Beeinträchtigt der Auftraggeber die vorgenannten Rechte des Lieferers, so ist er diesem zum Schadenersatz verpflichtet. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand auf den Lieferer.

Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer Bestimmung führt nicht zur Nichtigkeit der gesamten AgB, vielmehr wird die für nichtig erkannte Klausel durch eine rechtlich zulässige Klausel ersetzt, die wirtschaftlich gleichwertig ist.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie für sämtliche sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz des Unternehmens.

Datenschutz

Datenschutzerklärung

Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist:

Peter Reimers

Ihre Betroffenenrechte

Unter den angegebenen Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten können Sie jederzeit folgende Rechte ausüben:

  • Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DSGVO),
  • Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO),
  • Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten (Art. 17 DSGVO),
  • Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen (Art. 18 DSGVO),
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns (Art. 21 DSGVO) und
  • Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben (Art. 20 DSGVO).

Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an eine Aufsichtsbehörde wenden, z. B. an die zuständige Aufsichtsbehörde des Bundeslands Ihres Wohnsitzes oder an die für uns als verantwortliche Stelle zuständige Behörde.

Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Cookies

Art und Zweck der Verarbeitung:

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Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig. Wir können Ihre Anfrage jedoch nur bearbeiten, sofern Sie uns Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und den Grund der Anfrage mitteilen.

Änderung unserer Datenschutzbestimmungen

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z.B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.

Fragen an den Datenschutzbeauftragten

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder wenden Sie sich direkt an die für den Datenschutz verantwortliche Person in unserer Organisation:

Otto Reimers Metallbauschlosserei GmbH

Steinstraße 70

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Die Datenschutzerklärung wurde mit dem Datenschutzerklärungs-Generator der activeMind AG erstellt (Version 2018-09-24).